Vollständiger Leitfaden zur Dokumentation im internationalen Straßengüterverkehr 2026. Richtlinien von BALM, BGL, CMR-Ausfertigung und TIR-Verfahren.
Dokumente im internationalen Straßengüterverkehr: Leitfaden 2026
Der grenzüberschreitende Güterkraftverkehr zwischen Deutschland und Drittstaaten wie der Ukraine erfordert eine lückenlose Dokumentation, um Bußgelder durch Kontrollbehörden (wie das BALM) zu vermeiden.
1. Der internationale Frachtbrief (CMR)
Der CMR-Frachtbrief dokumentiert den Beförderungsvertrag.
Wichtig: Eintragungen in Feld 16 (Frachtführer) müssen exakt mit der Gemeinschaftslizenz übereinstimmen.
e-CMR: Seit der Ratifizierung des e-CMR-Protokolls sind digitale Frachtbriefe in Deutschland und der Ukraine rechtlich voll anerkannt.
2. Carnet TIR (TIR-Verfahren)
Das Carnet TIR ermöglicht den zollrechtlichen Transit unter Plombierung ohne Hinterlegung von Sicherheitsleistungen.
In Deutschland ist der BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung) die ausgebende Stelle für Carnets.
3. CEMT-Genehmigungen und bilaterale Lizenzen
Bilaterale Genehmigungen: Werden für Fahrten in Drittstaaten benötigt und in Deutschland durch das **BALM** (Bundesamt für Logistik und Mobilität) ausgegeben.
CEMT-Genehmigungen: Erlauben den Güterkraftverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten (inkl. Ukraine) mit schadstoffarmen Lkw (mindestens Euro 6).

